Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


Seiteninterne Navigation:

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Übergreifender Servicebereich des Internetauftitts

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Übergreifende Navigation des Internetauftritts

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Servicebereich dieser Webseite

Was andere sagen

Foto von Petra LedendeckerPetra Ledendecker
Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen

„Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Führungsebenen für Frauen öffnen, denn zahlreiche internationale Studien beweisen den Zusammenhang zwischen einem ausgewogenen Frauenanteil in der Unternehmensleitung und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es eine effektivere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. In den Führungsgremien halten so unterschiedliche Perspektiven Einzug und Entscheidungen werden ausgewogener getroffen – das wiederum erhöht die Eigenkapital- und Anlagenrendite.“

Weitere Zitate

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Inhaltsbereich dieser Webseite

Förderrunden

Bewerbungen um die Förderung können jederzeit bei der Regiestelle eingereicht werden. Innerhalb der Förderrunden werden die Bewerbungen für Fördersummen ab 100.000 Euro gebündelt, die bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangen sind. Die Steuerungsgruppe bewertet diese Projekte in der jeweils nächsten Sitzung. Sie tagt etwa alle drei Monate. Zwischen Fristende und Sitzungstermin werden die eingereichten Bewerbungen durch die Regiestelle vorgeprüft und aufbereitet.

Bewerbungen um eine Fördersumme unter 100.000 Euro werden laufend geprüft. Nähere Informationen zu dem Auswahlverfahren finden Sie hier.

Die Einreichungsfrist für die nächste Förderrunde läuft bis zum 16. Januar 2012. Über die Förderwürdigkeit der bis zu diesem Termin bei der Regiestelle eingegangenen Bewerbungen wird in der nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe entschieden.

Informationen zu den zukünftigen Förderrunden sowie wichtige Termine finden Sie in der Rubrik „Zeitplan“.

Eine Übersicht aller in den Förderrunden positiv votierten Projekte finden Sie hier. Nach Votierung durch die Steuerungsgruppe erhalten alle Antragsteller ein Schreiben mit den dort ausgesprochenen Empfehlungen, mit Auflagen für die Bewilligung und einer detaillierten Erläuterung der nächsten Schritte.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales