Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Margret Mönig-Raane
stellvertreterende Vorsitzendende von ver.di und Mitglied der Steuerungsgruppe
„Das innovative Potential der berufstätigen Frauen in zahlreichen Branchen und Hierarchieebenen wird öffentlich sichtbar, nicht zuletzt auch durch die Vielfalt der geförderten Projekte. Und die Projekte haben das Potenzial, durch konkrete Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellungspolitik die Arbeitsqualität für Frauen zu verbessern und die Grundlage zu bilden für einen aktiven Transfer in andere Branchen.“
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die Europäische Union die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in ihren Mitgliedsstaaten. Die für Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Bundesregierung und die Länder dabei unterstützen, die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie besser zu erreichen.
Umfassende Informationen zum ESF finden Sie unter www.esf.de.
Bei der durch ESF-Mittel unterstützten Chancengleichheit von Frauen und Männern wird eine Doppelstrategie aus Gender Mainstreaming und spezifischen Aktivitäten verfolgt. Die Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft unterstützt die Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung der Europäischen Union und den EU-Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006 bis 2010. In dem Fahrplan werden sechs Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Zielen und den zentralen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele genannt. Die Bundesinitiative unterstützt im Aktionsschwerpunkt 1 „Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer“.
Grundlage für die Förderung im Rahmen der Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft ist die „ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ vom 30. April 2009.