Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Petra LedendeckerZitat von: Petra Ledendecker
Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen

„Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Führungsebenen für Frauen öffnen, denn zahlreiche internationale Studien beweisen den Zusammenhang zwischen einem ausgewogenen Frauenanteil in der Unternehmensleitung und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es eine effektivere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. In den Führungsgremien halten so unterschiedliche Perspektiven Einzug und Entscheidungen werden ausgewogener getroffen – das wiederum erhöht die Eigenkapital- und Anlagenrendite.“

Weitere Zitate

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Projektkarte

Übersicht zur regionalen Verteilung der geförderten Projekte.

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Bewilligungsstelle

Projekte mit einer Fördersumme ab 100.000 Euro werden in der zweiten Stufe des Antragverfahrens vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geprüft. Dazu werden die Träger der von der Steuerungsgruppe positiv bewerteten Projekte aufgefordert, Förderanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen.

Anträge für Projekte mit Fördersummen unter 100.000 Euro gehen direkt an das BVA. Nach inhaltlicher und finanztechnischer Überprüfung entscheidet das BVA über die Gewährung einer Zuwendung.

Hinweis: Seit dem 7. Juli 2012 können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Das BVA entscheidet als Bewilligungsstelle auf Basis der eingereichten Unterlagen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Nach Bewilligung zahlt das BVA die Zuwendung an die Projektträger aus und prüft die Verwendung der Mittel. Das BVA begleitet außerdem die Durchführung der geförderten Projekte und stellt die ordnungsgemäße Umsetzung sicher.

Das BVA steht für Anfragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung. 

Kontakt:

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Referat II B1
Kamila Zaunick, Beate König, Klaus Bayram
Eupener Straße 125
50933 Köln
Telefon: 0228.99358-4713/5713/5813
E-Mail: ESF-Gleichstellen(at)bva.bund.de
www.bva.bund.de

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