Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Edeltraud Glänzer
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie übernimmt Verantwortung und gibt Impulse für verschiedenste betriebliche Lösungsmöglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Das zeigt sich auch in der Sozialpartnervereinbarung „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“ mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie, die für die Betriebsparteien wichtige Weichen stellt, um Frauen und Männern eine Balance von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Betriebsräten und Vertrauensleuten kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Oft sind sie die Motoren, die nachhaltig und sachorientiert passgenaue Modelle gemeinsam mit den Arbeitgebern entwickeln.
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Projekte mit einer Fördersumme ab 100.000 Euro werden in der zweiten Stufe des Antragverfahrens vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geprüft. Dazu werden die Träger der von der Steuerungsgruppe positiv bewerteten Projekte aufgefordert, Förderanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen.
Anträge für Projekte mit Fördersummen unter 100.000 Euro gehen direkt an das BVA. Nach inhaltlicher und finanztechnischer Überprüfung entscheidet das BVA über die Gewährung einer Zuwendung.
Das BVA entscheidet als Bewilligungsstelle auf Basis der eingereichten Unterlagen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Nach Bewilligung zahlt das BVA die Zuwendung an die Projektträger aus und prüft die Verwendung der Mittel. Das BVA begleitet außerdem die Durchführung der geförderten Projekte und stellt die ordnungsgemäße Umsetzung sicher.
Das BVA steht für Anfragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung.
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Referat II B1
Mehtap Mahi Kutal, Beate König, Melina Martinez Cerecedo
Eupener Straße 125
50933 Köln
Telefon: 0228.99358-4713/5713/5813
E-Mail: ESF-Gleichstellen(at)bva.bund.de
www.bva.bund.de