
1. Aus der Bundesinitiative
a. Die Initiative stellt sich vor
Noch immer sind weniger Frauen in Deutschland berufstätig als Männer. Sie verdienen weniger und sind seltener in Führungspositionen. Die Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ fördert Projekte zur Stärkung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen.
Das ESF-Programm „gleichstellen“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt, um die Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft zu verbessern. Im Rahmen des Programms erhalten Projekte eine finanzielle Unterstützung, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Bundesinitiative leisten. Die Ziele des Programms sind eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen, gleiche Aufstiegs- und Karrierechancen, eine bessere Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung, eine Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und sowie eine bessere Work-Life-Balance. Dafür stehen Bundesmittel und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm läuft bis Ende 2013.
In Deutschland existieren nach wie vor erhebliche Unterschiede in der Beschäftigung von Frauen und Männern. Dies betrifft die Arbeitszeiten und den Verdienst ebenso wie die Besetzung von Führungspositionen. Frauen stellen mit 85 Prozent den größten Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Viele sind ausschließlich in Mini-Jobs beschäftigt und können daraus ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten.
„Obwohl Frauen nicht schlechter qualifiziert sind, stehen sie in puncto Verdienst- und Karrierechancen viel zu häufig schlechter da als ihre männlichen Kollegen. Das muss sich ändern. Wir wollen die Berufschancen von Frauen deutlich verbessern - davon profitieren auch die Arbeitgeber“, sagt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.
Förderungen können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland erhalten. Privatpersonen werden nicht gefördert. Wer sich bewerben möchte, kann jederzeit bei der Regiestelle Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ eine Interessenbekundung einreichen. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf der Website der Bundesinitiative www.bundesinitiative-gleichstellen.de.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in zwei Stufen: In der ersten Stufe übernimmt die Regiestelle auf Basis der durch die Steuerungsgruppe festgelegten Auswahlkriterien eine inhaltliche Vorprüfung der Interessenbekundungen. Anschließend votiert die Steuerungsgruppe, die zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der BDA und des DGB besetzt ist, welche Vorhaben förderungswürdig sind. Die Träger der positiv bewerteten Projekte werden aufgefordert, in der zweiten Stufe ihren Förderantrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen. Das BVA als Bewilligungsstelle gewährt die Zuwendungen..
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen einem von fünf Handlungsfeldern der Initiative zuzuordnen sein:
- Innovative Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung, die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ebenso Rechnung tragen wie einer ausgewogenen Work-Life-Balance zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
- Betriebliche Modellprojekte / Maßnahmen zur stärkeren Überwindung von Rollenstereotypen, um mehr jungen Frauen an MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), an eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung sowie weitere innovative Zukunftsberufe heranzuführen.
- Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Unternehmen, insbesondere auch bezüglich einer Stärkung der Aufstiegsorientierung und -bereitschaft von weiblichen Angestellten.
- Betriebliche Ansätze, die darauf abzielen, Qualifikationsverluste von Mitarbeiterinnen während einer Familienphase zu verringern beziehungsweise zu vermeiden und den schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen.
- Modelle und Maßnahmen betrieblicher Personalpolitik im Umgang mit dem demografischen Wandel und zur Erhöhung des Anteils von älteren weiblichen Beschäftigten und zur Sicherung von Erwerbschancen von Frauen.
Die erste Förderrunde wurde bereits Ende 2009 abgeschlossen. Die Projekte, die von der Steuerungsgruppe als förderungswürdig bewertet wurden, finden Sie hier.
Weitere Informationen unter www.bundesinitiative-gleichstellen.de.
b. Regiestelle nimmt Arbeit auf
Eine Regiestelle berät und begleitet Interessierte und Organisationen, die eine Projektförderung beantragen wollen. Zudem können dort die Unterlagen zur Bewerbung angefordert und eingereicht werden.
Die Regiestelle Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ ist die zentrale Anlaufstelle für alle Förderungsinteressenten. Sie sensibilisiert Betriebe und Sozialpartner für die Ziele der ESF-Richtlinie und informiert und berät mögliche Antragsteller hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung der Projekte. Sie gibt Hinweise zu Verfahrensfragen und nimmt Interessenbekundungen für eine Bewerbung entgegen. Diese Interessenbekundung wird dann von der Regiestelle einer Vorprüfung unterzogen und zur Entscheidung an die Steuerungsgruppe weitergeleitet.
Darüber hinaus organisiert die Regiestelle den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den geförderten Projekten und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. Sie bündelt außerdem Informationen zu Stand und Entwicklungen der Bundesinitiative (Monitoring). Die Regiestelle ist wie folgt zu erreichen: Telefon 030.39927-3334, Fax 030.8968-3334, E-Mail regiestelle(at)bundesinitiative-gleichstellen.de.
Für eine fördertechnische Beratung können sich die Bewerber an das Bundesverwaltungsamt (BVA) wenden: Telefon 0228.99358-5127, E-Mail: ESF-Gleichstellen(at)bva.bund.de.
c. Website der Initiative jetzt online
Alle wichtigen Informationen zur Initiative finden Interessierte auf der neuen Website www.bundesinitiative-gleichstellen.de. Hier erfahren Sie, welche Projekte gefördert werden und wie die Antragstellung erfolgt.
Die Website versorgt Sie jederzeit mit aktuellen Meldungen rund um die Bundesinitiative. Dazu gehören zum Beispiel die Ergebnisse der Steuerungsgruppensitzungen mit Angaben über die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte. Diese wichtige Information finden Sie jeweils kurz nach den Sitzungen direkt auf der Startseite. Die weiteren Menüpunkte „Über die Bundesinitiative“, „Ihr Weg zur Förderung“ und „Auswahl der Projekte“ informieren Sie umfassend und detailliert über alles Wichtige im Zusammenhang mit der Bundesinitiative. Hier können Sie insbesondere die Voraussetzungen für eine Förderung und Einzelheiten über Art und Umfang der Förderung nachlesen.
Unter dem Menüpunkt „Sieben Schritte zur Bewerbung“ stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Interessenbekundung zur Verfügung. Der Menüpunkt „Downloads“ führt Sie direkt zum Formular für die Interessenbekundung, zu den Projektauswahlkriterien und zur ESF-Richtlinie. Des Weiteren finden Sie auf der Website einen Veranstaltungskalender. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie Ihre Veranstaltung der Regiestelle mitteilen würden (regiestelle@bundesinitiative-gleichstellen.de).

2. Im Fokus
Betriebliche Maßnahmen für mehr Frauen in MINT-Berufen
In technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen sind Frauen bisher deutlich seltener vertreten als Männer. Der Bereich „Frauen in MINT-Berufen“ ist deshalb eines von fünf Handlungsfeldern der Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“.
Hintergrund ist der große Bedarf an technisch-naturwissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften: Bereits in diesem Jahr werden mehr Berufstätige in den Ruhestand gehen als Nachwuchs auf den Arbeitsmarkt drängt. Künftig wird sich dieser Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung noch erheblich verstärken. Doch obwohl nur wenige Branchen so gute Jobperspektiven bieten wie MINT-Beruf – Absolventinnen und Absolventen von MINT-Studiengängen erreichen Erwerbsquoten von 90 bis 97 Prozent – entscheiden sich noch immer vergleichsweise wenige Studienanfängerinnen für ein derartiges Studium. So lag der Frauenanteil unter den Studienanfängern 2007 im Fach Maschinenbau bei zehn Prozent, in Informatik bei 13, in Physik bei 22 und in den Wirtschaftsingenieurwissenschaften bei 23 Prozent. Ähnlich sieht es bei technisch-naturwissenschaftlichen Ausbildungsberufen aus: 70 Prozent aller weiblichen Auszubildenden treffen ihre Wahl aus nur 20 verschiedenen Ausbildungsberufen (Destatis, 2008). Dazu zählt keine Tätigkeit im Bereich Technik, Naturwissenschaften oder Informatik, obwohl diese Berufe zu den zukunftsträchtigsten gehören.
Die Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ fördert deshalb mit ihrem zweiten Handlungsschwerpunkt betriebliche Modellprojekte und Maßnahmen zur stärkeren Überwindung von Rollenstereotypen. Damit sollen mehr junge Frauen an MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), an eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung sowie an weitere innovative Zukunftsberufe herangeführt werden.
Gegenwärtig gibt es zahlreiche Initiativen bei Bund und Ländern zur Erhöhung des Anteils von Frauen in MINT-Berufen. Der Fokus der Förderung im Rahmen der Bundesinitiative liegt auf betrieblichen Ansätzen, nicht allgemeinen Maßnahmen wie Berufsorientierung. Dies kann zum Beispiel durch Maßnahmen des Talent Managements in den Bereichen Personalmarketing und Personalrekrutierung geschehen. Auch Vorhaben, die darauf abzielen, das Karrierebewusstsein junger Frauen zu fördern oder die sie auf Führungspositionen vorbereiten kommen grundsätzlich für eine Förderung in Frage. Das Vorhaben muss die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen (siehe dazu „Tipps für Antragsteller“). Einen Antrag können Unternehmen stellen aber auch andere Akteure, beispielsweise Verbände oder Bildungsträger. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahmen in Unternehmen oder aus Unternehmen heraus wirken.

3. Im Interview
„MINT-Betriebe müssen zu einer selbstverständlichen Umgangsweise mit Frauen kommen.“
Prof. Dr. Susanne Ihsen, TU München zu Frauen in MINT-Berufen
Mehrere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass der Frauenanteil in MINT-Berufen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern auf sehr geringem Niveau liegt. Wo sehen Sie die Gründe dafür?
Da gibt es zunächst einmal historische Gründe. In Deutschland haben Frauen erst seit etwa 100 Jahren die Möglichkeit, zu studieren. Fast zeitgleich kam die Technik in die Unis und die Ingenieurwissenschaften hatten es schwer, sich zu etablieren. Es handelt sich also um ein zeitlich paralleles kulturelles Phänomen. Gerade in Deutschland ist der Ingenieurberuf außerdem traditionell männlich konnotiert. Hier gilt immer noch das Klischee: „Technik ist Männersache“. Interessant ist, wie sich die Haltung von heranwachsenden Mädchen verändert: Untersuchungen zeigen: auch wenn sich Mädchen im Kindesalter für Technik interessieren, ändert sich das in der Pubertät und je näher die Berufswahl rückt, desto stärker orientieren sie sich jedoch an Berufen, die in ihrem Umfeld für junge Frauen akzeptiert sind. Die Akzeptanz in der eigenen „peer group“ wiegt mehr als Technikinteresse. So kommen viele vom Thema Technik wieder ab, weil sie nicht die Rolle der „Exotin“ einnehmen möchten.
Warum sind die besonderen Kompetenzen von Frauen gerade im naturwissenschaftlich-technischen Bereich von Bedeutung?
Für mich ist es gar nicht gesagt, dass Frauen besondere Kompetenzen haben. Diese weitere Stereotypenbildung halte ich nicht für sinnvoll. Allerdings kommen immer mehr Unternehmen zur Erkenntnis, dass gemischte Teams bessere Ergebnisse bei technischen Produkten erzielen als die traditionell zusammen gesetzten jungen, männlichen Teams. Kreativität entwickelt sich am besten , wenn man Menschen mit unterschiedlichen Blickwinkeln zusammenbringt – zum Beispiel wenn es darum geht, neue Kundengruppen zu erschließen. Nehmen wir die Automobilindustrie: Hier sind die Unternehmen vor einigen Jahren wach geworden, nachdem sie festgestellt haben, wie viele Kaufentscheidungen von Frauen getroffen werden. Daraufhin wurden die Entwicklergruppen neu zusammengestellt. Heute wird das unter dem Stichwort Diversity gehandelt.
Welchen Beitrag können Unternehmen leisten, um mehr Frauen an MINT-Berufe heranzuführen?
Jede Menge, und das tun viele auch schon. Beispielsweise gibt es zahlreiche Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen sowie Unternehmen und Hochschulen. Viele Unternehmen arbeiten mit Mentoring-Programmen, um die berufliche Entwicklung von Frauen in MINT-Berufen zu unterstützen. Aber auch der Girls Day hat eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Viele Unternehmen engagieren sich hier sehr aktiv und die Evaluation zeigt: Häufig werden junge Mädchen überhaupt erst durch den Girls Day auf einen Beruf oder ein bestimmtes Unternehmen aufmerksam. Ein anderer Ansatz ist die Arbeit mit Vorbildern, sogenannten Role Models. In großen, aber auch in mittelständischen Unternehmen ist es gängige Praxis, dass Mitarbeiterinnen Hochschulen besuchen und Studierenden aus ihrem Arbeitsalltag berichten, um diese an technische Berufe heranzuführen. Diese gezielten Maßnahmen sind sehr wichtig, denn Betriebe in der MINT-Branche müssen zu einer selbstverständlichen Umgangsweise mit Frauen kommen.

4. Tipps für Antragsteller
Wichtige Informationen zum Start der Bundesinitiative
Wie hoch ist die Zuschusshöhe für ein Unternehmen als Antragsteller? Können sich auch größere Unternehmen beteiligen? Gibt es alternative Fördermöglichkeiten? Welche anderen Fördermöglichkeiten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen? Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Antragstellung.
Interessenten für eine Förderung sollten zunächst einmal prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Einige Beispiele: Zunächst muss sich das Projekt einem der fünf Handlungsfelder zuordnen lassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen positiven, messbaren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft leistet, indem es ein oder mehrere Ziele der Bundesinitiative aktiv unterstützt. Zudem ist immer zu prüfen, ob ein Projekt über andere gesetzliche Möglichkeiten gefördert werden könnte, zum Beispiel durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder das Wegebau-Programm. Gesetzliche Förderungen sind stets vorrangig zu nutzen. Bestimmte Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen: Nicht unterstützt werden beispielsweise Ausbildungsplätze, die im Rahmen des Projekts zusätzlich entstehen sollen, reine Lohnkostenzuschüsse sowie betriebliche Kinderbetreuungsplätze. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie hier auf der Website.
Jedes Projekt kann mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden. Bei Maßnahmen, die in Privatunternehmen wirken, greift das EU-Beihilferecht. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Weiterbildungsmaßnahme und nach der Größe des betroffenen Unternehmens. Näheres zum Umfang der Förderung finden Sie auf der Website der Bundesinitiative unter dem Menüpunkt „Ihr Weg zur Förderung“.
Wenn Sie sich für eine Förderung bewerben möchten, können Sie das jederzeit tun. Ein entsprechendes Formular zur Interessenbekundung steht auf der Website der Bundesinitiative zum Download zur Verfügung. Außerdem können Sie das Formular bei der Regiestelle der Bundesinitiative anfordern: Telefon 030/39927-3334, Fax 030/8968-3334, E-Mail regiestelle(at)bundesinitiative-gleichstellen.de.
Bitte reichen Sie Ihre Interessenbekundung bei der Regiestelle ein. Ob die eingegangenen Projektvorschläge als förderungswürdig eingestuft werden, entscheidet die Steuerungsgruppe in einem etwa dreimonatigen Rhythmus. Alle bis zum 29. Januar 2010 eingegangenen Projektvorschläge werden in der nächsten Sitzung der Steuerungsrunde im März 2010 bewertet. Umfassende Informationen zur Bewerbung sowie wichtige Termine finden Sie auf der Website unter dem Menupunkt „Ihr Weg zur Förderung“.
Weitere Tipps und Hinweise unter www.bundesinitiative-gleichstellen.de

5. In Kürze
a. Elektroindustrie setzt auf Frauen: VDE-Trendreport 2009 erschienen – Special zu Frauen in MINT-Berufen
Frauen sind in der Elektro- und Informationstechnik stark unterrepräsentiert. So gaben von 1.300 befragten Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE) sowie von Hochschulen der Elektro- und Informationstechnik 55 Prozent an, keine einzige Frau als Elektroingenieurin zu beschäftigten. Knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer erklärten jedoch, als Redaktion auf den Fachkräftemangel bereits spezielle Förderprogramme für Frauen anzubieten. Dabei liegt Mentoring an erster Stelle, gefolgt von Wiedereingliederungsmaßnahmen nach der Elternzeit und Fortbildungen.
Zur Studie: www.dmv.mathematik.de
b. Neue Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Chancengerechtigkeit in Bildung und Forschung
Der weibliche wissenschaftliche Nachwuchs kann optimistisch in die Zukunft blicken: Denn zum einen wurde Chancengerechtigkeit in die hochschulpolitische Agenda aufgenommen, zum anderen sind aufgrund des Generationswechsels innerhalb der kommenden fünf Jahre ein Drittel der Professuren neu zu besetzen. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Exzellenzinitiative, des Pakts für Forschung und Innovation und des Hochschulpakts 2020 zahlreiche neue Stellen geschaffen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Studie analysiert die Situation von Frauen in Bildungs-, Forschungs-, und Wissenschaftseinrichtungen. Ein Schwerpunkt ist dabei das Thema „Frauen in MINT-Berufen“.
Zur Studie: www.bmbf.de
c. Die Löhne von jungen Frauen und Männern unterscheiden sich auf dem Land stärker als in der Stadt: aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Zwar ist die „Lohnlücke“ zwischen Frauen und Männern seit 1975 sowohl auf dem Land als auch in der Stadt deutlich zurückgegangen, so das Ergebnis der Studie. In ländlichen Gebieten ist dieser Unterschied aber konstant zehn Prozentpunkte höher geblieben als in den Großstädten: Junge Frauen erhalten in der Stadt durchschnittlich 15 Prozent und in ländlichen Gebieten 25 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht die Lohnentwicklung seit 1975 in Westdeutschland bei gering- und mittelqualifizierten Frauen und Männern im Alter von 25 bis 34 Jahren.
Zur Studie: www.iab.de
d. Bundesfrauenkonferenz vom 14. bis 16. Januar 2010 in Berlin
Bereits zum 17. Mal veranstaltet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Bundesfrauenkonferenz. Ziel der Veranstaltung ist es, bisherige Strategien und Konzepte zur Mitbestimmung von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu überprüfen und neue Ziele und Forderungen zu entwickeln. Dafür werden verschiedene Vorträge und Fachforen angeboten. Die Bundesinitiative zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft wird im Rahmen eines Fachforums vorgestellt und ist mit einem Informationsstand vor Ort.
e. Internationaler Frauentag am 8. März 2010
Zum internationalen Frauentag finden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen von Gewerkschaften, Parteien und Kommunen statt. Das Motto des DGB zum Internationalen Frauentag 2010 lautet: "Kurs halten! Gleichstellung!" Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Veranstalter.
f. „Meccanica Feminale“ für Studentinnen der Fachbereiche Maschinenbau und Elektrotechnik vom 10. bis 14. März 2010
Fünf Tage lang stehen Fachthemen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik an der Hochschule Furtwangen am Campus Schwenningen auf dem Programm. In verschiedenen Workshops, Vorträgen und Seminaren werden außerdem allgemein interessante Themen rund ums Studium aufgegriffen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Vernetzung der Studentinnen untereinander sowie zu Frauen mit Berufserfahrung. Die „Meccanica Feminale“ richtet sich an Studentinnen aus ganz Deutschland. Für die Teilnahme wird ein Unkostenbeitrag von 40 Euro für die ganze Woche und von 20 Euro für die halbe Woche erhoben.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.meccanica-feminale.de.
g. Seminar zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 12. bis 14. März 2010 in Berlin
„Hetzt du noch oder entspannst du schon?“. So lautet der Titel eines Seminars, das die Gewerkschaft ver.di anbietet. Ziel ist es, Lösungen zu finden, mit denen Frauen die beiden Interessenfelder Familie und Beruf besser miteinander in Einklang bringen können. Das Seminar selbst ist kostenlos. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, müssen die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Anfahrt tragen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.verdi.de
h. FIDAR Forum II am 15. März 2010
Im Frühjahr findet das „FiDAR Forum II – Mehr Frauen in die Aufsichtsräte“ statt. Die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ hat sich im Herbst 2005 formiert. Ihr Ziel ist die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in verantwortlichen Positionen in privaten und öffentlichen Unternehmen sowie in öffentlichen Institutionen. Mitglieder der überparteilichen und ehrenamtlichen Initiative sind Frauen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Träger ist der gemeinnützige Verein „Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) e.V.“.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fidar.de.
i. Dritter bundesweiter Equal Pay Day am 26. März 2010
Aus Anlass des Equal Pay Day finden am 26. März 2010 überall in Deutschland verschiedene Aktionen und Veranstaltungen statt. Zum Aktionsbündnis Equal Pay Day zählen neben dem Initiator Frauennetzwerk Business and Professional Women Germany die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Frauenrat und der Verband deutscher Unternehmerinnen. Hintergrund des dritten Equal Pay Day sind die gravierenden Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland.
Einzelheiten zu den geplanten Veranstaltungen in Ihrer Region erfahren Sie auf der Aktionslandkarte unter www.equalpayday.de.

