Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Zitat von: Ulrich Sieber
Mitglied des Vorstands (HR und Integration) der Commerzbank AG
„Viele Frauen sind hervorragend ausgebildet und hoch motiviert. Die Commerzbank möchte sich dieses Potenzial erschließen. Denn Studien belegen: Unternehmen mit einem gemischten Führungsteam sind erfolgreicher. In den vergangenen Jahren haben bei uns immer mehr Frauen verantwortungsvolle Aufgaben übernommen. Sie sind aber noch nicht so stark vertreten, wie es ihren Qualifikationen entsprechen würde. Das wollen wir ändern."
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09.03.2011
Projekte mit geringem Förderbedarf können jetzt ständig eingereicht werden
Die Bundesinitiative bietet ab März 2011 ein vereinfachtes Antragverfahren an. Das neue Verfahren richtet sich an Förderinteressierte, die eine Fördersumme unter 100.000 Euro für ihr Projekt beantragen wollen. Mit dem neuen Antragverfahren können kleinere Projekte schneller zur Bewilligung gebracht werden. Die Antragstellung ist kürzer, da von dem zweistufigen Auswahlverfahren zu einem einstufigen Verfahren übergegangen wird. Einreichungsfristen sind nicht mehr zu beachten; Anträge können jederzeit gestellt werden. Förderinteressierte reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein.
Das Verfahren läuft wie folgt: Förderinteressierte, die ein Projekt mit einem Fördervolumen unter 100.000 Euro einreichen möchten, wenden sich direkt an das Bundesverwaltungsamt. Das BVA schickt dem Antragsteller die Zugangsdaten zu einer Online-Datenbank (dem sogenannten Circa-Server), auf dem dieser die Antragsunterlagen direkt bearbeiten kann. Das Antragsformular wird für die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens genutzt, die Excel-Antragsmappe zur Darstellung des Finanzplans. Beide Dokumente stehen auch auf der Website der Bundesinitiative zur Ansicht bereit.
Der Antragsteller speichert die ausgefüllten Antragsunterlagen sowie mögliche Anhänge, wie Einverständniserklärungen der Betriebspartner und Absichtserklärungen der Kooperationspartner auf dem Circa-Server ab, informiert das BVA per E-Mail und schickt die Originale unterschrieben per Post an das BVA. Dann wird das Vorhaben auf seine finanztechnische und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft. Schließlich versendet das BVA einen positiven beziehungsweise einen negativen Bescheid an die Projektträger.
Mehr Details zu dem neuen Verfahren finden Sie auf der Website der Bundesinitiative www.bundesinitiative-gleichstellen.de. Interessierte wenden sich an das BVA (Tel.0228/99358-4121, E-Mail: esf-gleichstellen(at)bva.bund.de). Eine inhaltliche Beratung erhalten Interessierte bei der Regiestelle „Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ (Tel. 030/39927-3334, E-Mail: regiestelle(at)bundesinitiative-gleichstellen.de).
Die Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ fördert betriebliche Modellprojekte, die die Beschäftigungssituation von erwerbstätigen Frauen verbessern. Das Programm wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt.
Pressekontakt
ergo Kommunikation
Verena Brendel
Telefon: 030.201805-57
E-Mail: presse(at)bundesinitiative-gleichstellen.de