Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Übersicht zur regionalen Verteilung der geförderten Projekte.
Fachkonferenz der Bundesinitiative am 13. Juni 2013 in Berlin
Zitat von: Prof. Dr. Karl Max Einhäupl
Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin
„Die Rekrutierungsstrukturen der Universitätsmedizin sind noch immer männlich dominiert und die zeitlichen Anforderungen des Arztberufes machen es Frauen in der Familiengründungsphase noch schwerer als Männern, Karriere an Universitätsklinika zu machen. Die Charité hat deshalb ein Familienbüro eingerichtet und flexible Möglichkeiten zur Kinderbetreuung geschaffen. Weibliche Führungskräfte und gemischte Teams auf allen Hierarchieebenen führen nachweisbar zu größerer Arbeitszufriedenheit und einem auch rechnerisch besseren Unternehmensergebnis der Charité."
Porträt einer Projekt-Teilnehmerin
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
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Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter
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Ausgabe Dezember 2012
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Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
In der ersten Stufe werden die Vorhaben anhand der eingereichten Interessenbekundungen ausgewertet. Die Regiestelle prüft die Bewerbungen auf Basis der in der ESF-Richtlinie sowie von der Steuerungsgruppe festgelegten Kriterien inhaltlich und formal vor und bereitet sie für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf.
Die Steuerungsgruppe kommt etwa alle drei Monate zusammen und entscheidet, welche Projekte förderungswürdig sind und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Grundlage für die Bewertung sind die Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Interessenbekundung erfüllt sein müssen. Die Steuerungsgruppe bestimmt die Projektauswahlkriterien und legt diese aus. Dies sind:
Die Steuerungsgruppe hat die Möglichkeit, Projekte unter Auflagen für die Förderung zuzulassen. Hierbei handelt es sich um inhaltliche Bedingungen, die der Bewerber spätestens bis zur Förderantragstellung erfüllen muss.
Welche Projekte als förderungswürdig eingestuft wurden, wird am Tag nach der Steuerungsgruppensitzung hier veröffentlicht. Die Bewerber erhalten außerdem persönliche Schreiben mit näheren Informationen und bei den positiv bewerteten Projekten Hinweise zu eventuellen Auflagen sowie zum weiteren Verfahren.