Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Projektkarte

Übersicht zur regionalen Verteilung der geförderten Projekte.

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Fachkonferenz der Bundesinitiative am 13. Juni 2013 in Berlin

Weitere Informationen

Was andere sagen

Foto von Prof. Dr. Max EinhäuplZitat von: Prof. Dr. Karl Max Einhäupl
Vorstands­vorsitzender der Charité Universitäts­medizin Berlin

„Die Rekrutierungsstrukturen der Universitätsmedizin sind noch immer männlich dominiert  und die zeitlichen Anforderungen des Arztberufes machen es Frauen in der Familiengründungsphase noch schwerer als Männern, Karriere an Universitätsklinika zu machen. Die Charité hat deshalb ein Familienbüro eingerichtet und flexible Möglichkeiten zur Kinderbetreuung geschaffen. Weibliche Führungskräfte und gemischte Teams auf allen Hierarchieebenen führen nachweisbar zu größerer Arbeitszufriedenheit und einem auch rechnerisch besseren Unternehmensergebnis der Charité."

Weitere Zitate

Film des ESF

Porträt einer Projekt-Teilnehmerin

Zum Film

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Bewilligungsstelle

Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter

0228.99358-4713
0228.99358-5713
0228.99358-5813

oder per E-Mail zur Verfügung.

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Ausgabe Dezember 2012
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Interessenbekundung

In der ersten Stufe werden die Vorhaben anhand der eingereichten Interessenbekundungen ausgewertet. Die Regiestelle prüft die Bewerbungen auf Basis der in der ESF-Richtlinie sowie von der Steuerungsgruppe festgelegten Kriterien inhaltlich und formal vor und bereitet sie für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf.

Die Steuerungsgruppe kommt etwa alle drei Monate zusammen und entscheidet, welche Projekte förderungswürdig sind und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Grundlage für die Bewertung sind die Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Interessenbekundung erfüllt sein müssen. Die Steuerungsgruppe bestimmt die Projektauswahlkriterien und legt diese aus. Dies sind:

  • Ausgangssituation und Handlungsbedarf (5 Punkte)
  • Projektziele (20 Punkte)
  • Handlungskonzept (20 Punkte)
  • Nachhaltigkeit (10 Punkte)
  • Fachliche und administrative Eignung (8 Punkte)
  • Bisherige ESF- oder vergleichbare Projekterfahrungen (2 Punkte)
  • Arbeitsplan (15 Punkte)
  • Finanzplan (20 Punkte)

Die Steuerungsgruppe hat die Möglichkeit, Projekte unter Auflagen für die Förderung zuzulassen. Hierbei handelt es sich um inhaltliche Bedingungen, die der Bewerber spätestens bis zur Förderantragstellung erfüllen muss.

Welche Projekte als förderungswürdig eingestuft wurden, wird am Tag nach der Steuerungsgruppensitzung hier veröffentlicht. Die Bewerber erhalten außerdem persönliche Schreiben mit näheren Informationen und bei den positiv bewerteten Projekten Hinweise zu eventuellen Auflagen sowie zum weiteren Verfahren.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales