Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Edeltraud GlänzerZitat von: Edeltraud Glänzer
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerk­schaft Bergbau, Chemie, Energie

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie übernimmt Verantwortung und gibt Impulse für verschiedenste betriebliche Lösungsmöglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Das zeigt sich auch in der Sozialpartnervereinbarung „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“ mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie, die für die Betriebsparteien wichtige Weichen stellt, um Frauen und Männern eine Balance von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Betriebsräten und Vertrauensleuten kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Oft sind sie die Motoren, die nachhaltig und sachorientiert passgenaue Modelle gemeinsam mit den Arbeitgebern entwickeln.

Weitere Zitate

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Antragstellung

Wenn die Interessenbekundung von der Steuerungsgruppe als förderungswürdig eingeschätzt wurde, wird der Projektträger aufgefordert, bei der Bewilligungsstelle (BVA) einen formellen Antrag auf Förderung einzureichen.

Dazu stellt ihm das BVA im Internet, auf dem sogenannten circa-Server eine Antragsmappe bereit. Persönliche Zugangsdaten sowie ein Passwort werden dem Bewerber per E-Mail übermittelt. Die Arbeitsmappe ist vollständig auszufüllen und sowohl auf elektronischem als auch auf postalischem Weg bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten. In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Website der BVA hinterlegt. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten.

Das Ergebnis wird den Bewerbern in Form eines Bescheides postalisch mitgeteilt.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales