Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Regine Stachelhaus
Personalvorstand der E.ON AG
„Nicht zuletzt wegen des demographischen Wandels und seiner Auswirkung auf den Arbeitsmarkt können wir nicht auf die Kompetenz und Motivation von Frauen verzichten. Es sollte uns aber nicht um einen höheren Frauenanteil allein, sondern generell um mehr Diversifikation gehen. Denn gemischte Teams funktionieren besser als monokulturelle.“
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände, Forschungseinrichtungen, Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Sie müssen ihre Betriebsstätte in Deutschland haben.
Privatpersonen können nicht gefördert werden.