Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Max EinhäuplProf. Dr. Karl Max Einhäupl
Vorstands­vorsitzender der Charité Universitäts­medizin Berlin

„Die Rekrutierungsstrukturen der Universitätsmedizin sind noch immer männlich dominiert  und die zeitlichen Anforderungen des Arztberufes machen es Frauen in der Familiengründungsphase noch schwerer als Männern, Karriere an Universitätsklinika zu machen. Die Charité hat deshalb ein Familienbüro eingerichtet und flexible Möglichkeiten zur Kinderbetreuung geschaffen. Weibliche Führungskräfte und gemischte Teams auf allen Hierarchieebenen führen nachweisbar zu größerer Arbeitszufriedenheit und einem auch rechnerisch besseren Unternehmensergebnis der Charité."

Weitere Zitate

Nächster Einreichungstermin

2. April 2012

Alle Termine 2012 finden Sie hier.

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung

Die folgenden Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung zwingend gegeben sein. Sobald eines der Kriterien nicht erfüllt ist, kommt das Projekt für eine Förderung durch die Bundesinitiative nicht infrage.

  • Bei dem Projekt darf es sich nicht um ein reines Forschungsvorhaben handeln.
  • Das Vorhaben muss eines der fünf Handlungsfelder der Bundesinitiative zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft betreffen.
  • Sofern das geplante Projekt durch andere gesetzliche Fördermöglichkeiten unterstützt werden kann, sind diese vorrangig zu nutzen (Vorrangigkeit). Hierzu zählen insbesondere:
  • Es dürfen keine Mittel aus anderen Programmen der Europäischen Union für ein und denselben Förderungszweck verwendet werden (Kumulationsverbot).
  • Die beantragten Mittel dürfen nicht zur Finanzierung der nachfolgenden Maßnahmen genutzt werden:
    • Zusätzliche Ausbildungsplätze, die im Rahmen des Projektes entstehen sollen
    • Reine Lohnkostenzuschüsse
    • Betriebliche Kinderbetreuungsplätze (Hinweis: Kinderbetreuungsausgaben, die durch die Teilnahme an im Rahmen des Programms geförderten Maßnahmen zusätzlich entstehen, können erstattet werden).
  • Das Vorhaben leistet einen positiven, messbaren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft, indem es ein oder mehrere Ziele der Bundesinitiative aktiv unterstützt (Mehrwert).
  • Das Vorhaben darf inhaltlich nicht durch das bestehende Tätigkeitsspektrum des Antragstellers abgedeckt sein. Es muss sich vielmehr um eine Erweiterung der Kernkompetenzen des Antragstellers handeln (Zusätzlichkeit).
  • Die Umsetzung des Projektes muss in der Zukunft starten.

 

 

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