Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Edeltraud GlänzerZitat von: Edeltraud Glänzer
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerk­schaft Bergbau, Chemie, Energie

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie übernimmt Verantwortung und gibt Impulse für verschiedenste betriebliche Lösungsmöglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Das zeigt sich auch in der Sozialpartnervereinbarung „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“ mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie, die für die Betriebsparteien wichtige Weichen stellt, um Frauen und Männern eine Balance von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Betriebsräten und Vertrauensleuten kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Oft sind sie die Motoren, die nachhaltig und sachorientiert passgenaue Modelle gemeinsam mit den Arbeitgebern entwickeln.

Weitere Zitate

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung

Die folgenden Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung zwingend gegeben sein. Sobald eines der Kriterien nicht erfüllt ist, kommt das Projekt für eine Förderung durch die Bundesinitiative nicht infrage.

  • Bei dem Projekt darf es sich nicht um ein reines Forschungsvorhaben handeln.
  • Das Vorhaben muss eines der fünf Handlungsfelder der Bundesinitiative zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft betreffen.
  • Sofern das geplante Projekt durch andere gesetzliche Fördermöglichkeiten unterstützt werden kann, sind diese vorrangig zu nutzen (Vorrangigkeit). Hierzu zählen insbesondere:
  • Es dürfen keine Mittel aus anderen Programmen der Europäischen Union für ein und denselben Förderungszweck verwendet werden (Kumulationsverbot).
  • Die beantragten Mittel dürfen nicht zur Finanzierung der nachfolgenden Maßnahmen genutzt werden:
    • Zusätzliche Ausbildungsplätze, die im Rahmen des Projektes entstehen sollen
    • Reine Lohnkostenzuschüsse
    • Betriebliche Kinderbetreuungsplätze (Hinweis: Kinderbetreuungsausgaben, die durch die Teilnahme an im Rahmen des Programms geförderten Maßnahmen zusätzlich entstehen, können erstattet werden).
  • Das Vorhaben leistet einen positiven, messbaren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft, indem es ein oder mehrere Ziele der Bundesinitiative aktiv unterstützt (Mehrwert).
  • Das Vorhaben darf inhaltlich nicht durch das bestehende Tätigkeitsspektrum des Antragstellers abgedeckt sein. Es muss sich vielmehr um eine Erweiterung der Kernkompetenzen des Antragstellers handeln (Zusätzlichkeit).
  • Die Umsetzung des Projektes muss in der Zukunft starten.

 Hinweis: Seit dem 7. Juli 2012 können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

 

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales