Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Franz-Josef MöllenbergFranz-Josef Möllenberg
Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

„Es ist nicht nur eine ökonomische Frage um Frauen und Männer gleichberechtigt in Führungspositionen zu haben. Die gesamte Gesellschaft würde davon profitieren, wenn dieser große Anspruch verwirklicht würde. Meine persönliche Erfahrung mit Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft bestärkt mich in meiner Ansicht. Allerdings gehört dazu insbesondere, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf allen Ebenen verwirklicht wird und sich nicht nur in Sonntagsreden wiederfindet."

Weitere Zitate

Nächster Einreichungstermin

2. April 2012

Alle Termine 2012 finden Sie hier.

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Förderantragstellung

Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen nicht zwingend zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorliegen. Sie müssen jedoch bis zur Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erfüllt sein. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

  • Die Umsetzung des Vorhabens darf auf maximal drei Jahre angelegt sein.
  • Soweit die Maßnahmen auf betrieblicher Ebene durchgeführt werden, müssen die Betriebspartner über das Vorhaben informiert und mit der Umsetzung einverstanden sein. Bitte legen Sie entsprechende Einverständniserklärungen bei. 
  • Sofern Sie beabsichtigen, mit Partnern zusammenzuarbeiten, müssen Absichtserklärungen der entsprechenden Organisationen (Letters of Intent) vorgelegt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein. Dies ist zu belegen. Außerdem muss das Projekt wirtschaftlich sein.

 

 

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