Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Margret Mönig-Raane
stellvertreterende Vorsitzendende von ver.di und Mitglied der Steuerungsgruppe
„Das innovative Potential der berufstätigen Frauen in zahlreichen Branchen und Hierarchieebenen wird öffentlich sichtbar, nicht zuletzt auch durch die Vielfalt der geförderten Projekte. Und die Projekte haben das Potenzial, durch konkrete Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellungspolitik die Arbeitsqualität für Frauen zu verbessern und die Grundlage zu bilden für einen aktiven Transfer in andere Branchen.“
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Für eine Förderung durch die Bundesinitiative muss das Projekt mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend dargestellt. Dabei wird danach differenziert, ob die Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessenbekundung erfüllt sein müssen oder ob es ausreicht, dass diese bis zur Hauptantragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gegeben sind (siehe „Auswahl der Projekte“).