Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Rita SüssmuthZitat von: Prof. Dr. Rita Süssmuth
Bundestags­präsidentin a.D.

„Frauen fehlen vor allem in Führungspositionen. Mehr und mehr Unternehmen gehen nun voran. Denn Frauen werden dringend in Unternehmen gebraucht, aus demographischen Gründen, aber vor allem wegen ihrer Fähigkeiten zur Problemlösung und Innovation.“

Weitere Zitate

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Voraussetzungen der Förderung

Für eine Förderung durch die Bundesinitiative muss das Projekt mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend dargestellt. Dabei wird danach differenziert, ob die Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessenbekundung erfüllt sein müssen oder ob es ausreicht, dass diese bis zur Hauptantragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gegeben sind (siehe in der Rubrik „Auswahl der Projekte“).

Hinweis: Seit dem 7. Juli 2012 können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales