Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Thomas Sattelberger
Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Deutschen Telekom AG
„Wir können uns ein „Vogel-Strauß-Wegducken“ nicht länger leisten. Klug gemischte Entscheidungsteams sind innovativer, produktiver und geschäftlich erfolgreicher. Zum zweiten zwingt die akut spürbare Entwicklung des Arbeits- und Talentmarktes, sich offensiv um weibliche Talente zu bemühen. Last – und keineswegs „least“ – sind Unternehmen, die den Anspruch einer nachhaltigen Unternehmensführung für sich reklamieren, unglaubwürdig, wenn sie Frauen und Männer nicht gleich fair behandeln.“
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Um Ihnen die Bewerbung so leicht wie möglich zu machen, beschreiben wir nachfolgend detailliert die einzelnen Schritte. Die beschriebenen Punkte bauen jeweils aufeinander auf.
Wenn Sie ein Projekt planen, das die Beschäftigungssituation von Frauen im Sinne der ESF-Richtlinie verbessert, kommt grundsätzlich eine Förderung durch die Bundesinitiative infrage. Schauen Sie sich an, welche Ansätze die bereits durch die Bundesinitiative geförderten Projekte verfolgen. Die Förderdatenbank enthält Kurzporträts aller gestarteten Projekte. Gehen Sie bei der Erstellung Ihres Konzepts systematisch vor. Das erleichtert Ihnen später das Ausfüllen des Interessenbekundungsformulars.
Prüfen Sie, ob Sie als Projektträger zum Kreis der potenziellen Zuwendungsempfänger gehören.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben für die Förderung geeignet ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sämtliche bei den Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung aufgeführten Punkte bejahen können.
Erstellen Sie einen Arbeitsplan. Dieser beinhaltet Ihr Konzept mit allen geplanten Einzelmaßnahmen und bildet die benötigten personellen Ressourcen ab. Legen Sie darin die zeitliche Abfolge und die inhaltlichen Details sämtlicher Maßnahmen fest. Planen Sie auch, wie viel Zeit Sie jeweils für die einzelnen Umsetzungsschritte benötigen.
Erstellen Sie einen Finanzierungsplan. Wichtig für die Förderung ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich angemessen ist, das heißt die Ausgaben und die Finanzierung müssen plausibel und realistisch sein. Falls Sie in Ihrem Vorhaben Honorare vergeben, beachten Sie bitte die Honorarstaffel des BVA zur Bewilligung von Honoraren für ESF-geförderte Projekte.
Für Bewerbungen für Projekte über 100.000 Euro nutzen Sie bitte das Interessenbekundungsformular. Sie können es hier herunterladen.
Für Bewerbungen für Projekte unter 100.000 Euro nutzen Sie bitte das Antragsformular und die Excel-Antragsmappe. Beide Dokumente können Sie sich vom Circa-Server herunterladen. Die Zugangsdaten erhalten Sie beim BVA.
Für beide Bewerbungsverfahren gilt:
Achten Sie darauf, die Formulare vollständig ausfüllen. Auf der ersten Seite der Interessenbekundung müssen Sie zunächst wichtige Basisinformationen zum Projektträger und dem geplanten Vorhaben hinterlegen. Beschreiben Sie die Ausgangslage und den konkreten Handlungsbedarf. Hierbei können Sie mit Zahlen und Fakten arbeiten. Die in der Rubrik "Studien und Publikationen" hinterlegten Informationen helfen Ihnen dabei. Die erforderliche inhaltliche Beschreibung Ihres Projekts umfasst neben einer Kurzzusammenfassung ausführliche Darstellungen des Vorhabens. Achten Sie hier darauf, Ihr Konzept möglichst strukturiert, detailliert und nachvollziehbar zu erläutern und vermeiden Sie Redundanzen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich gern an die Regiestelle.
Bitte schicken Sie Bewerbungen für die Förderung von Projekten über 100.000 Euro sowohl elektronisch an die Regiestelle als auch postalisch mit der Original-Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Vertreterin oder eines Vertreters des Projektträgers an die Regiestelle. Um in der aktuellen Förderrunde berücksichtigt zu werden, muss die Bewerbung in der elektronischen Fassung bis zum jeweiligen Stichtag eingegangen sein. Für die schriftliche Einreichung gilt der Poststempel.
Bei Bewerbungen für Projekte unter 100.000 Euro füllen Sie bitte die Antragsunterlagen auf dem Circa-Server des BVA aus und speichern diese sowie mögliche Anhänge dort ab. Informieren Sie das BVA per E-Mail und schicken Sie die Originalunterlagen unterschrieben per Post an das BVA.
Umfassende Informationen zum weiteren Verfahren finden Sie in der Rubrik „Auswahl der Projekte“.