Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Margret Mönig-Raane
stellvertreterende Vorsitzendende von ver.di und Mitglied der Steuerungsgruppe
„Das innovative Potential der berufstätigen Frauen in zahlreichen Branchen und Hierarchieebenen wird öffentlich sichtbar, nicht zuletzt auch durch die Vielfalt der geförderten Projekte. Und die Projekte haben das Potenzial, durch konkrete Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellungspolitik die Arbeitsqualität für Frauen zu verbessern und die Grundlage zu bilden für einen aktiven Transfer in andere Branchen.“
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Im Rahmen der Bundesinitiative werden Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft gefördert. Die Grundlagen für die Förderung sind in der ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft vom 30. April 2009 definiert.
Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände, Forschungseinrichtungen, Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Sie müssen ihre Betriebsstätte in Deutschland haben.
Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Bewerbung werden nachfolgend erläutert. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Fördermöglichkeiten finden sich auch in den FAQs der Bundesinitiative im Download-Bereich.