Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Was andere sagen

Foto von Petra LedendeckerPetra Ledendecker
Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen

„Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Führungsebenen für Frauen öffnen, denn zahlreiche internationale Studien beweisen den Zusammenhang zwischen einem ausgewogenen Frauenanteil in der Unternehmensleitung und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es eine effektivere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. In den Führungsgremien halten so unterschiedliche Perspektiven Einzug und Entscheidungen werden ausgewogener getroffen – das wiederum erhöht die Eigenkapital- und Anlagenrendite.“

Weitere Zitate

Nächster Einreichungstermin

6. Juli 2012

Alle Termine 2012 finden Sie hier.

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Bewerbung - Projekte unter 100.000 Euro

Das vereinfachte Antragverfahren gilt für Projekte, die eine Fördersumme unter 100.000 Euro für ihr Projekt beantragen wollen. Für Projekte mit einer Fördersumme ab 100.000 Euro, gilt das allgemeine Antragverfahren.

Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit im Sinne der ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft bleiben im vereinfachten Antragverfahren gleich, jedoch werden die Projekte nach einem vereinfachten Verfahren beantragt und geprüft.

Mit dem neuen Antragverfahren können kleinere Projekte schneller zur Bewilligung gebracht werden. Die Antragstellung ist kürzer, da von dem zweistufigen Auswahlverfahren zu einem einstufigen Verfahren übergegangen wird. Einreichungsfristen sind nicht mehr zu beachten; Anträge können jederzeit gestellt werden. Förderinteressierte reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesverwaltungsamt ein. Der Antrag besteht wie gewohnt aus zwei Teilen, dem Excel-Finanzteil und dem inhaltlichen Projektkonzept als pdf-Datei.

Förderinteressierte, die ein Projekt mit einem Fördervolumen unter 100.000 Euro einreichen möchten,  wenden sich an das BVA. Das BVA schickt dem Antragsteller die Zugangsdaten zu einer Online-Datenbank (dem sogenannten Circa-Server), auf der die Antragsunterlagen direkt bearbeitet werden können. Das Antragsformular ist für die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens zu nutzen, die Excel-Antragsmappe zur Darstellung des Finanzplans. Beide Dokumente stehen auch unter Downloads zur Ansicht bereit.
Der Antragsteller speichert die ausgefüllten Antragsunterlagen sowie mögliche Anhänge, Einverständniserklärungen der Betriebspartner und Absichtserklärungen der Kooperationspartner auf dem Circa-Server ab, informiert das BVA per E-Mail und schickt die Originale unterschrieben per Post an das BVA.

Bundesverwaltungsamt
Referat II B1
Mehtap Mahi Kutal
Eupener Straße 125
50933 Köln

Erfüllt das Vorhaben die formalen Fördervoraussetzungen, prüft das BVA den Finanzplan und die Regiestelle die Inhalte des eingereichten Projekts. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit, zum Antrag Stellung zu nehmen. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Wird das Vorhaben positiv bewertet, ist die Zusage häufig an bestimmte Auflagen gekoppelt. Nachdem der Antragsteller den Antrag nachgebessert und die Auflagen umgesetzt hat, versendet das BVA den Bewilligungsbescheid.
Im Falle einer Ablehnung wird detailliert begründet, warum das Vorhaben nicht gefördert werden kann. So wird dem Antragsteller für eine mögliche Neueinreichung eine wichtige Hilfe an die Hand gegeben.

 

 

 

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