Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Zitat von: Ulrich Sieber
Mitglied des Vorstands (HR und Integration) der Commerzbank AG
„Viele Frauen sind hervorragend ausgebildet und hoch motiviert. Die Commerzbank möchte sich dieses Potenzial erschließen. Denn Studien belegen: Unternehmen mit einem gemischten Führungsteam sind erfolgreicher. In den vergangenen Jahren haben bei uns immer mehr Frauen verantwortungsvolle Aufgaben übernommen. Sie sind aber noch nicht so stark vertreten, wie es ihren Qualifikationen entsprechen würde. Das wollen wir ändern."
Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
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Im Rahmen der Bundesinitiative werden Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft gefördert. Die Grundlagen für die Förderung sind in der ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft vom 30. April 2009 definiert.
Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände, Forschungseinrichtungen, Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Sie müssen ihre Betriebsstätte in Deutschland haben.
Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Bewerbung werden nachfolgend erläutert. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Fördermöglichkeiten finden sich auch in den FAQs der Bundesinitiative in der Rubrik Downloads.
Hinweis: Seit dem 7. Juli 2012 können keine Förderanträge mehr gestellt werden.