Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Ausgabe Juli 2010
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Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 17 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter
oder per E-Mail zur Verfügung.
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Im Rahmen der Bundesinitiative werden Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft gefördert. Die Grundlagen für die Förderung sind in der ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft vom 30. April 2009 definiert.
Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände, Forschungseinrichtungen, Personen sein. Sie müssen ihre Betriebsstätte in Deutschland haben.
Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Bewerbung werden nachfolgend erläutert.