Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Regionalveranstaltung in Hannover

Was andere sagen

Foto von Ulrich SieberUlrich Sieber
Mitglied des Vorstands (HR und Integration) der Commerzbank AG

Viele Frauen sind hervorragend ausgebildet und hoch motiviert. Die Commerzbank möchte sich dieses Potenzial erschließen. Denn Studien belegen: Unternehmen mit einem gemischten Führungsteam sind erfolgreicher. In den vergangenen Jahren haben bei uns immer mehr Frauen verantwortungsvolle Aufgaben übernommen. Sie sind aber noch nicht so stark vertreten, wie es ihren Qualifikationen entsprechen würde. Das wollen wir ändern."

Weitere Zitate

Nächster Einreichungstermin

2. April 2012

Alle Termine 2012 finden Sie hier.

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 13 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Bewilligungsstelle

Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter

0228.99358-4713

oder per E-Mail zur Verfügung.

Newsletter

Ausgabe September 2011
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Im Bild ist ein Ausschnitt des Newsletter-Titelblatts zu sehen

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Antragstellung

Wenn die Interessenbekundung von der Steuerungsgruppe als förderungswürdig eingeschätzt wurde, wird der Projektträger aufgefordert, bei der Bewilligungsstelle (BVA) einen formellen Antrag auf Förderung einzureichen.

Dazu stellt ihm das BVA im Internet, auf dem sogenannten circa-Server eine Antragsmappe bereit. Persönliche Zugangsdaten sowie ein Passwort werden dem Bewerber per E-Mail übermittelt. Die Arbeitsmappe ist vollständig auszufüllen und sowohl auf elektronischem als auch auf postalischem Weg bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten. In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Website des BVA hinterlegt. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten.

Das Ergebnis wird den Bewerbern in Form eines Bescheides postalisch mitgeteilt.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales