Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


Seiteninterne Navigation:

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Übergreifender Servicebereich des Internetauftitts

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Übergreifende Navigation des Internetauftritts

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Servicebereich dieser Webseite

Newsletter

Ausgabe Juli 2010
Öffnen | Abonnieren

Im Bild ist ein Ausschnitt des Newsletter-Titelblatts zu sehen

Regiestelle

Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:

030.39927-33­34

von Montag bis Freitag,
9 - 17 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Bewilligungsstelle

Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter

0228.99358-4121

oder per E-Mail zur Verfügung.

Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation


Inhaltsbereich dieser Webseite

Auswahl der Projekte

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Die Regiestelle prüft die eingereichten Interessenbekundungen inhaltlich und formal vor und bereitet diese für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe wählt in dieser ersten Stufe diejenigen eingereichten Vorhaben aus, die förderungswürdig sind.

In der zweiten Stufe entscheidet die Bewilligungsstelle – das Bundesverwaltungsamt (BVA) – auf Basis der Förderanträge abschließend, welche der positiv bewerteten Projekte Fördermittel erhalten.

 

© 2010 Bundesministerium für Arbeit und Soziales