Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Ausgabe Juli 2010
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Bei Fragen zur Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ steht Ihnen die Regiestelle unter:
von Montag bis Freitag,
9 - 17 Uhr, zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Bei Fragen zur Finanzplanung sowie zur fördertechnischen Abwicklung steht Ihnen das BVA telefonisch unter
oder per E-Mail zur Verfügung.
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Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Die Regiestelle prüft die eingereichten Interessenbekundungen inhaltlich und formal vor und bereitet diese für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe wählt in dieser ersten Stufe diejenigen eingereichten Vorhaben aus, die förderungswürdig sind.
In der zweiten Stufe entscheidet die Bewilligungsstelle – das Bundesverwaltungsamt (BVA) – auf Basis der Förderanträge abschließend, welche der positiv bewerteten Projekte Fördermittel erhalten.
