Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
Petra Ledendecker
Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen
„Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Führungsebenen für Frauen öffnen, denn zahlreiche internationale Studien beweisen den Zusammenhang zwischen einem ausgewogenen Frauenanteil in der Unternehmensleitung und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es eine effektivere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. In den Führungsgremien halten so unterschiedliche Perspektiven Einzug und Entscheidungen werden ausgewogener getroffen – das wiederum erhöht die Eigenkapital- und Anlagenrendite.“
Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
In der ersten Stufe werden die Vorhaben anhand der eingereichten Interessenbekundungen ausgewertet. Die Regiestelle prüft die Bewerbungen auf Basis der in der ESF-Richtlinie sowie von der Steuerungsgruppe festgelegten Kriterien inhaltlich und formal vor und bereitet sie für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf.
Die Steuerungsgruppe kommt etwa alle drei Monate zusammen und entscheidet, welche Projekte förderungswürdig sind und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Grundlage für die Bewertung sind die Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Interessenbekundung erfüllt sein müssen. Die Steuerungsgruppe bestimmt die Projektauswahlkriterien und legt diese aus. Dies sind:
Die Steuerungsgruppe hat die Möglichkeit, Projekte unter Auflagen für die Förderung zuzulassen. Hierbei handelt es sich um inhaltliche Bedingungen, die der Bewerber spätestens bis zur Förderantragstellung erfüllen muss.
Welche Projekte als förderungswürdig eingestuft wurden, wird am Tag nach der Steuerungsgruppensitzung hier veröffentlicht. Die Bewerber erhalten außerdem persönliche Schreiben mit näheren Informationen und bei den positiv bewerteten Projekten Hinweise zu eventuellen Auflagen sowie zum weiteren Verfahren.