Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Ulrich Sieber
Mitglied des Vorstands (HR und Integration) der Commerzbank AG
„Viele Frauen sind hervorragend ausgebildet und hoch motiviert. Die Commerzbank möchte sich dieses Potenzial erschließen. Denn Studien belegen: Unternehmen mit einem gemischten Führungsteam sind erfolgreicher. In den vergangenen Jahren haben bei uns immer mehr Frauen verantwortungsvolle Aufgaben übernommen. Sie sind aber noch nicht so stark vertreten, wie es ihren Qualifikationen entsprechen würde. Das wollen wir ändern."
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Wenn die Interessenbekundung von der Steuerungsgruppe als förderungswürdig eingeschätzt wurde, wird der Projektträger aufgefordert, bei der Bewilligungsstelle (BVA) einen formellen Antrag auf Förderung einzureichen.
Dazu stellt ihm das BVA im Internet, auf dem sogenannten circa-Server eine Antragsmappe bereit. Persönliche Zugangsdaten sowie ein Passwort werden dem Bewerber per E-Mail übermittelt. Die Arbeitsmappe ist vollständig auszufüllen und sowohl auf elektronischem als auch auf postalischem Weg bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten. In dieser zweiten Stufe des Auswahlverfahrens prüft das BVA die Anträge umfassend und stellt sicher, dass alle bis zur Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Website des BVA hinterlegt. Weiterhin wird überprüft, ob gegebenenfalls von der Steuerungsgruppe bestimmte Auflagen umgesetzt wurden. Das BVA entscheidet auf Basis pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projekte eine Förderung erhalten.
Das Ergebnis wird den Bewerbern in Form eines Bescheides postalisch mitgeteilt.