Gleichstellen - Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft


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Foto von Prof. Dr. phil. Carmen Leicht-ScholtenZitat von: Prof. Dr. phil. Carmen Leicht-Scholten
Leiterin des Fachgebiets „Gender und Diversity Management in den Ingenieurwissenschaften" am Institut für Softwaretechnik und Theoretische Informatik der TU Berlin

  • Weil exzellente Wissenschaft unabhängig vom Geschlecht ist und Vielfalt die Qualität von Forschung fördert;
  • weil diese Frauen Vorbilder für die vielen hochqualifizierten Nachwuchs­wissenschaftlerinnen sind und bedeutende Innovationen durch vielfältige Perspektiven möglich machen;
  • weil der Wissenschaftsstandort Deutschland zur Lösung der globalen Herausforderungen die besten Köpfe gewinnen muss. 

Weitere Zitate

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Auswahl der Projekte

Je nach Höhe der beantragten Fördergelder finden zwei unterschiedliche Antragverfahren Anwendung.

Beträgt die Fördersumme weniger als 100.000 Euro, so gilt das vereinfachte Antragverfahren. Förderinteressierte stellen ihren Antrag direkt bei der Bewilligungsstelle – dem Bundesverwaltungsamt (BVA).

Die Prüfung erfolgt in einem einstufigen Verfahren: Die Regiestelle prüft die Inhalte des Projektvorhabens und stuft es als „förderwürdig“ oder „nicht förderwürdig“ im Rahmen der ESF-Richtlinie ein. Das BVA prüft den Finanzplan. Das Votum von Vertreterinnen der Steuerungsgruppe wird schriftlich eingeholt.

Bei einem beantragten Fördervolumen ab 100.000 Euro erfolgt die Auswahl der Projekte in einem zweistufigen Verfahren:

Die Regiestelle prüft die eingereichten Interessenbekundungen inhaltlich und formal vor und bereitet diese für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe wählt in dieser ersten Stufe diejenigen eingereichten Vorhaben aus, die förderungswürdig sind.

In der zweiten Stufe werden die Projektträger der positiv votierten Interessenbekundungen aufgefordert, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Förderantrag zu stellen. Das BVA ist als Bewilligungsstelle tätig und entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens  und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendung.

Hinweis: Seit dem 7. Juli 2012 können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

© 2012 Bundesministerium für Arbeit und Soziales