Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
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Petra Ledendecker
Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen
„Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Führungsebenen für Frauen öffnen, denn zahlreiche internationale Studien beweisen den Zusammenhang zwischen einem ausgewogenen Frauenanteil in der Unternehmensleitung und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es eine effektivere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. In den Führungsgremien halten so unterschiedliche Perspektiven Einzug und Entscheidungen werden ausgewogener getroffen – das wiederum erhöht die Eigenkapital- und Anlagenrendite.“
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Je nach Höhe der beantragten Fördergelder finden zwei unterschiedliche Antragverfahren Anwendung.
Beträgt die Fördersumme weniger als 100.000 Euro, so gilt das vereinfachte Antragverfahren. Förderinteressierte stellen ihren Antrag direkt bei der Bewilligungsstelle – dem Bundesverwaltungsamt (BVA).
Die Prüfung erfolgt in einem einstufigen Verfahren: Die Regiestelle prüft die Inhalte des Projektvorhabens und stuft es als „förderwürdig“ oder „nicht förderwürdig“ im Rahmen der ESF-Richtlinie ein. Das BVA prüft den Finanzplan. Das Votum von Vertreterinnen der Steuerungsgruppe wird schriftlich eingeholt.
Bei einem beantragten Fördervolumen ab 100.000 Euro erfolgt die Auswahl der Projekte in einem zweistufigen Verfahren:
Die Regiestelle prüft die eingereichten Interessenbekundungen inhaltlich und formal vor und bereitet diese für die Entscheidung der Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe wählt in dieser ersten Stufe diejenigen eingereichten Vorhaben aus, die förderungswürdig sind.
In der zweiten Stufe werden die Projektträger der positiv votierten Interessenbekundungen aufgefordert, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Förderantrag zu stellen. Das BVA ist als Bewilligungsstelle tätig und entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendung.